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Unsere Niederlassungen

Einlagensicherung

Die VON ESSEN Bank ist ein Kreditinstitut mit einer deutschen Banklizenz und unterliegt somit dem bundesweit geltenden Recht. Sie gehört zum Bundesverband deutscher Banken und ist damit Mitglied des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. 

Ihr Guthaben bei der VON ESSEN Bank ist somit durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Zusätzlich gilt auch für die Kundengelder der VON ESSEN Bank die Erklärung der Bundesregierung, dass eine 100%ige Garantie für die Spareinlagen der Bürger übernommen wird.

Informationen zum Einlagensicherungsfonds

Durch den Einlagensicherungsfonds sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert.

Dieser Schutz umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.

Die Sicherungsgrenze für die VON ESSEN GmbH & Co. KG Bankgesellschaft beträgt derzeit 26.465.000 Euro pro Kunde.

Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaber-
schuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate oder Kapitalbriefe mit Nachrangabrede, werden dagegen nicht geschützt.

Mehr Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscher Banken unter www.bdb.de